Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft
Sachbezüge sind ein beliebtes Mittel, um das reguläre Gehalt noch ein wenig aufzupeppen
Mit einem Geschenk in Form eines Sachbezugs hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinem Team ein Zeichen seiner Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Damit die lohnsteuerlichen Vorteile zum Tragen kommen, darf der Wert aller Sachbezüge zusammen monatlich jedoch nicht die 44-Euro-Grenze überschreiten. Aber auch in diesem steuerrechtlichen Rahmen bieten sich viele Möglichkeiten, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Die populärsten Sachbezüge
• Sachbezug Nummer 1: Tankgutschein
Der Tankgutschein ist der Evergreen unter den Sachbezügen. Der Arbeitgeber kann ihn in Form eines Gutscheins seiner Belegschaft überreichen, manche Tankstellen haben auch aufladbare Tankkarten in ihrem Angebot. Auch eine Barauszahlung des vorgestreckten Betrags gegen eine Tankquittung ist möglich.
• Sachbezug Nummer 2: Jobticket
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die kein Auto haben, sind mit diesem Sachbezug wahrscheinlich besser aufgehoben: Der Arbeitgeber kann unter Berücksichtigung der 44-Euro-Grenze das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr sponsern. Das wären in Berlin immerhin die Hälfte eines Monatstickets.
• Sachbezug Nummer 3: Sachgeschenke
Auch Sachgeschenke wie ein Blumenstrauß, eine Packung Pralinen oder ein neuer Füller werden als Sachbezug gewertet, wenn sie die 44-Euro-Grenze-nicht überschreiten. Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Jubiläum fallen aber unter die 60-Euro-Freigrenze und können zusätzlich kredenzt werden.
• Sachbezug Nummer 4: Guthabenkarte
Bei diesem Sachbezug wird ein Guthaben auf eine Karte aufgeladen, das völlig frei ausgegeben werden kann. Dieser Sachbezug ist zwar nicht sehr persönlich, lässt dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin aber die freie Wahl. Je nach Modell der Karte kann das Guthaben auch über mehrere Monate gespart und dann auf einmal ausgegeben werden.
• Sachbezug Nummer 5: Gutscheine
Der Arbeitgeber kann auch direkt einen Gutschein im Handel für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besorgen. Der Digitale Warengutschein von Hrmony macht sich diesen Sachbezug zunutze. Mit ihm werden die Belege eingereicht und im Nachhinein der Wert bis zur 44-Euro-Grenze zurückerstattet.
Wollen auch Sie Ihre Belegschaft mit einem Sachbezug verwöhnen? Dann melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich mehr von den Möglichkeiten erzählen, die Ihnen die Regelung der 44-Euro-Grenze bietet: +49 (0) 30 567 950 39 (kostenfrei).

Dennis Ortmann
Sales Hrmony
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