Personalkosten und Lohnnebenkosten
Vom Brutto zum Netto: Was genau passiert eigentlich während der Lohnabrechnung?
Das Entgelt, das sich ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit seiner oder ihrer Leistung erarbeitet, muss in der Lohnabrechnung erst einige Schritte durchlaufen, bevor es als Nettobetrag auf dem Konto landet. Aber aus welchen Komponenten setzt sich eine Lohnabrechnung zusammen? Welche Personalkosten und Abgaben hat der Arbeitgeber zu zahlen, welche sein Arbeitnehmer oder seine Arbeitnehmerin, damit aus dem Bruttogehalt das Nettogehalt wird?
Was zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt mehr als das, was sein Arbeitnehmer oder seine Arbeitnehmerin aus der Lohnabrechnung schließen kann, nämlich das sogenannte Arbeitgeberbrutto. Für den Arbeitgeber sind dies die Personalkosten, also alle Entgeltkosten, die für ihn anfallen, wenn er einen voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt. Diese Personalkosten unterteilen sich in zwei Kategorien:
Die direkten Personalkosten
Die erste Kategorie sind die direkten Personalkosten, die auch auf der der Lohnabrechnung vermerkt werden: das Bruttogehalt, die Nebenbezüge und die Sachwertbezüge des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.
Die indirekten Personalkosten oder Lohnnebenkosten
Hinzu kommen die indirekten Personalkosten für den Arbeitgeber. Diese liegen durchschnittlich bei 21 % des Bruttolohns und setzen sich wie folgt zusammen:
• Sozialversicherungsbeiträge
• Sonstige Aufwendungen (z.B. Anwerbungskosten, Berufsbekleidung, Umzugskostenerstattung)
• Aus- und Weiterbildungskosten
• Steuern auf die Summe des Gehalts/Lohns oder die Angestelltenanzahl
Ein Teil der Personalkosten: die Sozialversicherungsbeiträge
• Die Sozialversicherungen sorgen für die Grundabsicherung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Darunter fallen unter anderem die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, freiwillige Sozialleistungen und die Umlagen U1, U2 und U3
• Diese Beiträge werden je zur Hälfte aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein an die Berufsgenossenschaften.
• Die Höhe der Beiträge wird regelmäßig an die gegebenen Bedingungen des Arbeitsmarktes und der Kostenentwicklung angepasst.
• Die Sozialversicherungsbeiträge sind gedeckelt. Ab dieser Beitragsbemessungsgrenze müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden, um ein Explodieren der Kosten zu vermeiden.
Lohnnebenkosten lassen sich reduzieren
Um die Lohnnebenkosten, also die indirekten Personalkosten, zu reduzieren, sieht das Steuerrecht eine Reihe von steuerlich begünstigten Arbeitgeberzuschüssen vor. Da diese vor dem Abzug aller Abgaben und Steuern ausgezahlt werden, reduzieren sich die Lohnnebenkosten um ihren Betrag.
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Dennis Ortmann
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