Steuerfreie Zuschüsse: Vorteile für den Arbeitgeber
Mit steuerfreien Zuschüssen in Form von Essensmarken haben Sie die Möglichkeit, den Lohn zu erhöhen und Ihren Arbeitnehmern gleichzeitig regelmäßige, vergünstigte Mahlzeiten bei freier Auswahl zu bieten. Der maximale steuerfreie Zuschuss beträgt im Jahr 2018 bis zu 6,33 € am Tag oder 94,95 € im Monat. Mitarbeiter können diesen Zuschuss also bis zu 15 mal im Monat nutzen. Für Arbeitgeber gibt es zwei Varianten, Essensmarken im Unternehmen einzuführen: Per Gehaltszuzahlung oder Gehaltsumwandlung (auch Lohn- oder Entgeltumwandlung genannt). Die Gehaltszuzahlung bietet sich vor allem für Unternehmen an, die an einer kostengünstigen Gehaltserhöhung interessiert sind. Denn der Betrag von 94,95 € ist in Form von Essensmarken komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Im Vergleich zu einer steuerpflichtigen Barlohnerhöhung lassen sich so bis zu 129,00 € im Monat sparen – pro Mitarbeiter. Die zweite Variante ist die kostenneutrale Lohnumwandlung. Dazu wandeln Ihre Mitarbeiter einfach 94,95 € des bisherigen Bruttogehalts in den subventionierten Essenszuschuss und senken somit ihr steuerpflichtiges Bruttogehalt – bei effektiv gleicher Auszahlung des Arbeitgebers. Und durch die damit realisierte Steuerersparnis entsteht je Mitarbeiter von bis zu 46,00 € mehr Lohn pro Monat. Sämtliche Lohnnebenkosten, wie sie bei einer klassischen Lohnerhöhung anfallen, müssen somit nicht gezahlt werden.
Sachbezugswert: Vorteile für Arbeitgeber nutzen mit Lunchio
Nutzen Sie die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse in Ihrem Unternehmen und sparen Sie pro Jahr bis über 1.300,00 € an Lohnnebenkosten pro Mitarbeiter. Auf diese Weise stärken Sie nicht nur Ihr Employer Branding, sondern motivieren gleichzeitig Ihre Mitarbeiter und fördern somit ihre Leistungsfähigkeit. Digitale Essensmarken von Lunchio sind die Alternative zur Kantine und Drittpartnern oder Akzeptanzpartnern. Eine Vorlage der Essensmarken ist nicht mehr nötig. Statt lästiger Essensgutscheine aus Papier oder Kunststoff sind die Digitalen Essensmarken physisch nicht mehr vorhanden. Ihre Arbeitnehmer speisen dort, wo der Hunger sie hintreibt und nutzen den Essenszuschuss viel flexibler als mit gebundenen Gastronomiebetrieben. Gerne beraten wir Sie zur Umsetzung der steuerfreien Zuschüsse und die Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns noch heute! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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